Arbeitsrecht / Dienstrecht

Geschäftsführerverträge und Arbeitsverträge – bei deren Entwurf und Prüfung sowie im Fall von gerichtlichen Auseinandersetzungen unterstütze ich Sie.

Geschäftsführerverträge können mit Fremdgeschäftsführern als auch mit Gesellschafter-Geschäftsführern bestehen. Neben allgemeinen Vereinbarungen, die innerhalb eines Geschäftsführervertrags zu regeln sind (wie Entlohnung, Urlaub, Wettbewerbsverbote) sind im Fall von Gesellschafter-Geschäftsführern weitere Besonderheiten zu beachten. So gilt es häufig, die Sozialversicherungspflicht zu vermeiden. Zudem muss die Entlohnung angemessen gestaltet sein, damit das Gehalt steuerlich nicht als verdeckte Gewinnausschüttung angesehen werden kann.

Im arbeitsvertraglichen Bereich unterstütze ich Sie bei dem Entwurf und dem Abschluss von Verträgen mit Ihren Mitarbeitern sowie in arbeitsgerichtlichen Streitigkeiten. Hier gilt es insbesondere, Haftungsfallen wie eine Scheinselbständigkeit zu vermeiden. Dies bezieht sich sowohl auf Ihre Arbeitnehmer als auch gegebenenfalls auf Ihre eigene Tätigkeit, z.B. im Zusammenhang mit Handelsvertreter- und Vertragshändlerverträgen.

Kontakt

RAin Annabell S. Büttner
Handelsrecht, Gesellschaftsrecht
Vertragsrecht, Arbeitsrecht
Münchener Straße 13
85540 München-Haar
Tel. +49 89 33980177-0
Fax +49 89 33980177-9
buettner@kanzlei-buettner.net

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